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Einführung eines Haushaltsscheckverfahrens für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse
Der Begriff ”Haushaltsscheckverfahren” ist völlig neu und bis jetzt weder im Steuerrecht noch im Sozialversicherungsrecht verwendet worden. Der Hintergrund: Um die Zahl der Beschäftigten in Privathaushalten - sie beträgt z. Z. etwa 34 000 Personen - durch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anreize weiter zu erhöhen, erfolgte im Jahressteuergesetz (JStG) 1997 vom (BGBl I S. 2049) in Art. 25 eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) IV.
I. Änderung des Einkommensteuergesetzes
Nach dem bis zum Inkrafttreten des JStG 1997 geltenden Recht konnten u. a. folgende Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG):
Aufwendungen des Steuerpflichtigen bis zu 12 000 DM im Kalenderjahr für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, wenn aufgrund des Arbeitsverhältnisses Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden. Als weitere Voraussetzung war gefordert, daß zum Haushalt des Steuerpflichtigen mindestens
zwei Kinder, bei Alleinstehenden ein Kind, die zu Beginn des Kalenderjahrs das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder
eine hilflose Person
gehören und die Aufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mi...