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Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen zum 1. 1. 1997
I. Der Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts
Mit Beschluß vom 11. 1. 1995 (BVerfGE 92 S. 53 = NZA 1995 S. 752 = JZ 1996 S. 92 mit Anm. Gitter) hat das BVerfG entschieden, daß es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist, daß einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen wird, ohne daß es bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen (insbesondere Kranken- und Arbeitslosengeld) berücksichtigt wird. Zur Beseitigung der verfassungswidrigen Gesetzeslage hat das BVerfG dem Gesetzgeber eine Frist bis zum gesetzt.
Dem verfassungsgerichtlichen Regelungsauftrag wurde nunmehr mit dem eingangs erwähnten Gesetz Rechnung getragen, das am in Kraft tritt (vgl. a. die Materialien in BT-Drs. 13/5062 vom und in BT-Drs. 13/5826 vom ). Bevor die Grundzüge des neuen Gesetzes skizziert werden, soll noch einmal die bisherige Gesetzeslage Erwähnung finden.
II. Die bisherige Gesetzeslage
Nach bisheriger Gesetzeslage wird einmalig gezahltes Arbeitsentgelt in leistungsrechtlicher Hinsicht nicht bei der Berechnung eines Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt, sond...