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Vorsteuerabzug des Mieters bei Mietereinbauten
Mit Urteil v. - V R 5/18 ( NWB CAAAH-39361) hatte der BFH zum Vorsteuerabzug des Mieters angemieteter Räumlichkeiten im Falle der Mietereinbauten zu entscheiden. Es war vor dem BFH strittig, ob der Mieter den Vorsteuerabzug auch in Anspruch nehmen darf, wenn dieser die Mietereinbauten an den Vermieter entgeltlich weiterliefert, ansonsten jedoch überwiegend steuerfreie Umsätze erbringt. Dabei hatte der BFH auch Gelegenheit zu der Frage Stellung zu beziehen, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterlieferung an den Vermieter aus umsatzsteuerlicher Sicht vorliegt.
Klägerin war eine augenärztliche Gemeinschaftspraxis (vorliegend GbR). Zum Aus- und Umbau angemieteter Flächen gewährte der Vermieter einen Baukostenzuschuss in Höhe von 500.000 € zuzüglich Umsatzsteuer. Es bestand Einigkeit, dass die Aus- und Umbaumaßnahmen nach Auszug der Klägerin im Objekt zurückbleiben und keine Rückbauverpflichtung besteht, der Klägerin jedoch auch keine Entschädigung zusteht, da der Zuschuss die Arbeiten bereits abgelte. Bei vorzeitig vom Mieter zu vertretendem Ende des Mietvertrags bestand jedoch die Verpflichtung, 6,67 % des ...