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Aktivierung von Kosten für Machbarkeitsstudien, Vorplanungen usw. bei Fehlschlagen der Investition
I. Sachverhalt
Nach umfangreichen Machbarkeitsstudien im Verlauf des Jahres 01 beschließt die Geschäftsführung der U GmbH im September 01 wesentliche Verfahrensänderungen bei der Produktion. Die Umstellungen bedingen u. a. einen großen Anbau an das Produktionsgebäude.
Zwischen Beschluss und Bilanzstichtag fallen interne und externe Kosten für Vorplanungen an. Dazu gehören etwa genaues Aufmaß und Statik des vorhandenen Gebäudebestands, erste Entwurfsskizzen für den Anbau und so weiter. Eine Bauvoranfrage betreffend u. a. Grundfläche und Höhe des Anbaus, Überschreitung der Baugrenze durch bestimmte Bauteile, Fällung und Ersatzpflanzung geschützter Bäume wird im Januar 02 gestellt und im Februar von der Genehmigungsbehörde in zutreffender Anwendung des Bau- und Naturrechts abschlägig beschieden. Der Plan wird daraufhin aufgegeben. Der Jahresabschluss wird im März 02 freigegeben
II. Fragestellung
Wie sind die in 01 angefallen Kosten im Jahresabschluss 01 (und evtl. 02) zu behandeln?
Inwieweit erfolgt eine Aktivierung per (beziehungsweise eine Ausbuchung in 02)?
III. Lösungshinweise
1. Zwei Problemkreise
Die Fragestellung berührt zwei Problemkreise:
Das Problem...