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Das neue Kindergeldrecht
- Materielles Recht -
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner als ”Kindergeldbeschluß” bekanntgewordenen Entscheidung vom 25. 5. 1990 (BVerfGE 82 S. 60 ff.) die steuerliche Freistellung des Existenzminimums nicht nur des Steuerpflichtigen, sondern auch seiner Familie gefordert. Dieser Forderung ist der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 1996 vom nachgekommen, durch das der bisherige, sozial konzipierte Familienlastenausgleich weitgehend abgeschafft wurde. Die Grundzüge der Reform sind in § 31 EStG geregelt: Ein Betrag in Höhe des Existenzminimums des Kindes wird für die Eltern heute durch den (mit Wirkung zum auf 6 264 DM erhöhten) steuerrechtlichen Kinderfreibetrag oder durch das nach dem X. Abschnitt des EStG zu zahlende Kindergeld von der Besteuerung freigestellt.
Das Kindergeldrecht hat durch diese Neuregelung folgende Änderungen erfahren: Während Kindergeld bislang - rechtlich nicht verknüpft mit dem steuerrechtlichen Kinderfreibetrag - als Sozialleistung gemäß § 6 Abs. 1 SGB I gezahlt wurde, um den finanziellen Aufwand, der durch die Erziehung und Betreuung eines Kindes entsteht, zu lindern, dient es heute - in erster Linie - zur Sicherung des steuerfreien Existenzminimum...