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RENO Nr. 2 vom Seite 2

Ausbildungs-Mindestlohn ab 01.01.2020

Jana Gelbe-Haußen, geprüfte Rechtsfachwirtin; Rostock

Der Bundestag hat am der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt und das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen. Das Gesetz wurde am im Bundesgesetzblatt (BGBl 2019 I Nr. 48, S. 2522) veröffentlicht und tritt am in Kraft. Die Novellierung enthält auch Regelungen zur Einführung eines Azubi-Mindestlohns, der selbstverständlich auch in Anwaltskanzleien und Notariaten gelten wird.

Allgemeines

Ziel der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist nach dem Gesetzesentwurf die Stärkung und Modernisierung der dualen beruflichen Bildung, wozu auch die Ausbildung der ReNoPat-Berufe gehört. Das BBiG ist Grundlage für die Ausbildungsverordnung für die ReNoPat-Berufe.

Neben vielen Änderungen etlicher Vorschriften im BBiG ist auch § 17 BBiG überarbeitet worden und bestimmt erstmalig den Anspruch der Auszubildenden auf eine Mindestvergütung, die nicht zu unterschreiten ist.

Die Mindestvergütungen sind – leider – nicht auf laufende Ausbildungsverhältnisse, die vor dem abgeschlossen wurden, anzuwenden. Das heißt, dass die Vereinbarungen, die bis zum abgeschlossen wurden, weiterhin ihre Gültigkeit besitzen, auch wenn die Vergütung hinter den Mindestvergütung...