Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Zur „handelsüblichen Bezeichnung“ in einer Rechnung
Die Kläger der Ausgangsverfahren handelten mit niedrigpreisiger Bekleidung bzw. Schmuck und Accessoires und machten den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen geltend. Im Verfahren XI R 27/18 lieferte einer der Kläger diese Bekleidung zudem in andere EU-Mitgliedstaaten und machte hierfür die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen geltend. Die Rechnungen enthielten Angaben wie „T-Shirt“, „Bluse“, „Hosen“, die Stückzahlen sowie den Ausweis von Einzelpreisen. Teilweise war mehrfach dieselbe Bezeichnung der gelieferten Gegenstände enthalten. Sonstige Belege wie Bestellunterlagen, Lieferscheine usw. lagen nicht vor. Die Finanzämter strichen den Vorsteuerabzug und im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferungen die Steuerbefreiung, weil ihnen die Leistungsbeschreibung mangelhaft e...