Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche „Sanierungsklausel“ frei
Die Europäische [i] EU-Kommission, Pressemitteilung v. 22.1.2020 Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“, eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen, keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.
Die Entscheidung [i]Knebelsberger/Loose, NWB 38/2018 S. 2772folgt auf (Rs. C-203/16 P, NWB JAAAG-87474; C-208/16 P, NWB CAAAG-88496 und C-209/16 P, NWB MAAAG-88497), mit denen 2018 eine Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen aus dem Jahr 2011 für nichtig erklärt wurde (s. dazu ausführlich Knebelsberger/Loose, NWB 38/2018 S. 2772). Um diese Urteile umzusetzen, hat die Kommission die Maßnahme anhand eines breiteren Bezugsrahmens bewertet, einschließlich der Vorschriften des deutschen Rechts, die es Unternehmen generell erlauben, Verluste für steuerliche Zwecke vorzutragen.
Die EU-Wettbewerbsaufsicht kam zu dem Schluss, dass die Sanierungsklausel nicht von diesen allgemeinen Regeln abweicht und daher notleidenden Unternehm...