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Verbindungen zum Einkommensteuerrecht im Beitragsrecht der Sozialversicherung
I. Einleitung
Das Beitragsrecht der Sozialversicherung ist im Verhältnis zum Einkommensteuerrecht durch zahlreiche Parallelen, aber auch durch bedeutsame Abweichungen gekennzeichnet. Will man Verbindungen zwischen beiden Rechtsgebieten herstellen, so steht naturgemäß der Vergleich des steuerrechtlichen Begriffs der ”Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung” (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) mit dem sozialversicherungsrechtlichen Begriff des ”Arbeitsentgelts” (vgl. § 14 Abs. 1 SGB IV) im Mittelpunkt.
Ziel des vorliegenden Aufsatzes kann es nicht sein, alle Einzelheiten zu erläutern, die im Rahmen dieses Themenbereiches eine Rolle spielen. Vielmehr sollen nachfolgend drei Gesichtspunkte abgehandelt werden, die dadurch charakterisiert sind, daß mittels gesetzlicher bzw. verordnungsrechtlicher Normen eine ausdrückliche Verbindung des Beitragsrechts der Sozialversicherung zum Steuerrecht hergestellt wird. Hierbei geht es um die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von zusätzlichen Lohnbestandteilen (unten zu II.), die sozialversicherungsrechtliche Bewertung der Sachbezüge (unten zu III.) und die sozialversicherungsrechtliche Definition des Arbeitseinkommens aus selbständiger Erwerbstäti...