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Haftung für Insolvenzforderungen
Wirkung eines Eintrags in der Insolvenztabelle
[i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672 Wird ein Geschäftsführer für Steuerschulden der insolventen Gesellschaft in Haftung genommen und werden diese Steuerschulden gleichzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet, stellt sich die Frage, ob durch den Tabelleneintrag die Höhe der angemeldeten Forderung auch für das steuerliche Haftungsverfahren festgestellt ist. Ob dies der Fall ist, hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung geklärt (, NWB WAAAH-39363).
I. Einwendungen des ehemaligen Geschäftsführers gegen die Steuerfestsetzung
[i]Sachverhalt im EntscheidungsfallDie GmbH, deren Geschäftsführer der Kläger war, geriet in Zahlungsschwierigkeiten und zahlte angemeldete Lohnsteuern einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht. Rund drei Monate später legte der Kläger sein Amt als Geschäftsführer der GmbH nieder. Kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt. Das Finanzamt erließ nach ordnungsgemäßer Anhörung gegen den Kläger und den zweiten Geschäftsführer Haftungsbescheide wegen der nicht abgeführten Abgaben. Der Kläger legte gegen den Haftungsbescheid Einspruch ein. Während des Einspruchsverfahrens meldeten das Finanzamt und...