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Cloud-Lösungen zur Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten
Bilanzielle Behandlung im handelsrechtlichen Jahresabschluss
In den letzten Jahren hat sich in der Unternehmenspraxis im Hinblick auf die Beschaffung von Softwareprodukten das sog. Cloud Computing etabliert. Hier werden Vereinbarungen über die Nutzung von Software im Rahmen von Cloud-Lösungen abgeschlossen. Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten bzw. Aufwendungen stellt sich die Frage, wie diese im Einklang mit den Regelungen des HGB abzubilden sind. Grundsätzlich kommen für eine derart ausgestaltete Nutzungsüberlassung unterschiedliche Szenarien in Betracht: Neben einer Einstufung als Leasing-Sachverhalt könnte eine Klassifizierung als immaterieller Vermögensgegenstand oder aber als „normales“ Dauerschuldverhältnis geboten erscheinen. Fraglich ist zudem, wie nachträglich anfallende sog. Customizing-Ausgaben zu behandeln sind.
Cremer, Software – Anschaffung und Abschreibung, Lexikon NWB TAAAG-69911
Was ist der Grundgedanke des Cloud Computing?
Wie erfolgt die Bilanzierung im Jahresabschluss?
Ergeben sich Änderungen aufgrund der BGH-Rechtsprechung?
I. Einleitung
[i]Roos, Cloud-Lösungen zur Nutzungsüberlassung von Softwareprodukten, PiR 4/2019 S. 95 NWB DAAAH-10502 Fink, Die Bilanzierung von Apps, Clouds und Webseiten nach IFRS, PiR 7/2019 S. 193 NWB AAAAH-21140 Freiberg, Bilanzierung von Cloud computing-Vereinbarungen, PiR 10/2018 S. 304 NWB TAAAG-95977 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 11. Aufl. 2020, § 246 Rz. 16 NWB HAAAH-36387 Der ...