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Änderungen im Kindergeldrecht 1993/94
Seit der letzten Gesamtdarstellung zum Bundeskindergeldgesetz in sind im Kindergeldrecht eine Reihe von Änderungen erfolgt, deren wesentlicher Inhalt nachfolgend zusammengestellt ist. Schwerpunkt sind dabei die Änderungen im Rahmen der Ende 1993 ergangenen Spargesetze (vgl. Ziff. III). Die Änderung durch Art. 6 Abs. 97 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes v. (BGBl I S. 2378) hat lediglich redaktionelle Bedeutung.
I. Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege
Durch Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege v. wurde § 27 Abs. 2 BKGG aufgehoben; diese Streichung war erforderlich, um das BKGG an das ebenfalls - vor allem im Bereich der Berufungsvorschriften (§§ 144 ff. SGG) - geänderte Sozialgerichtsgesetz anzupassen. Die Zulässigkeit der Berufung in einem Kindergeldrechtstreit beurteilt sich nun ausschließlich nach § 144 SGG; die bislang geltenden besonderen Vorschriften des BKGG zur Zulässigkeit der Berufung finden nur noch dann Anwendung, wenn die mündliche Verhandlung vor Inkrafttreten des Gesetzes () geschlossen worden ist.
II. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres
Dieses Gesetz, mit dem für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Möglichkeit geschaffe...