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Auslegungsfragen zur mittelbaren Schenkung im Sinne des ErbStG
Darstellung anhand von Praxisfällen
Als [i]Viskorf/Schuck/Wälzholz, ErbStG-/SchenkStG-Kommentar, NWB Verlag, NWB VAAAG-57558 Schenkung unter Lebenden i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt jede freigebige Zuwendung, soweit der Beschenkte durch sie auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Es sind verschiedene Formen einer solchen Schenkung möglich, z. B. die Vollschenkung oder die Schenkung unter Auflage. Eine spezielle Form ist die sog. mittelbare Schenkung. Die dazu ergangene Rechtsauslegung der Finanzverwaltung findet sich in R E 7.3 ErbStR 2019. Mittlerweile haben auch der BFH und die Finanzgerichte zu verschiedenen Fragen Stellung genommen. Der vorliegende Leitfaden beleuchtet diese Problemfelder anhand von Praxisfällen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die mittelbare Schenkung im Sinne des ErbStG in Verbindung mit den ErbStR 2019
1. Allgemeines
[i]Originäre Definition der Schenkung in § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGNach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist die Schenkung unter Lebenden eine der steuerpflichtigen Vorgänge im Sinne des ErbStG (sog. Besteuerungstatbestand). Was als Schenkung unter Lebenden zu verstehen ist, wird im Katalog des § 7 ErbStG aufgezählt. Der Regelfall in der Praxis ist die Schenkung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Danach gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird, als Schenkung unter Lebenden. Das Gesetz umschreibt d...