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StuB Nr. 3 vom Seite 94

Eindeutigkeitsgebot und Abfindungsklausel bei Pensionszusagen

Anmerkungen zu dem und

Carolin Selig-Kraft, LL.M.

Der BFH hat sich zum Eindeutigkeitsgebot insbesondere bei Abfindungsklauseln in Pensionszusagen geäußert. Übereinstimmend, u. a. mit dem Beschluss vom , bestätigt der BFH, dass Pensionszusagen auch nach der Einführung des Eindeutigkeitsgebots in § 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG einer Auslegung anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln zugänglich sind. Sind Angaben zur versicherungsmathematischen Ermittlung eines Abfindungsbetrags in Pensionszusagen hingegen nicht eindeutig und schriftlich festgehalten und lassen sich diese auch nicht durch Auslegung des Wortlauts ermitteln, besteht die Gefahr der steuerlichen Nichtanerkennung der Pensionsrückstellung.

Kernaussagen
  • Eine Pensionsrückstellung darf u. a. gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG nur gebildet werden, wenn die Pensionszusage schriftlich erteilt ist und eindeutige Angaben hinsichtlich der Art, Form, Voraussetzung und Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen enthält (sog. Eindeutigkeitsgebot gem. § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG).

  • Abfindungsklauseln in Pensionszusagen sind auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn sich fehlende ausdrückliche Parameter zur Berechnung der Abfindungshöhe nur durch Aus...

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Eindeutigkeitsgebot und Abfindungsklausel bei Pensionszusagen

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