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Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe
Der BFH hatte mit Urteil vom über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Auftragsforschungstätigkeit eines Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zu entscheiden. Die Voraussetzungen des § 68 Nr. 9 AO müssen dabei auf Ebene der Trägerkörperschaft erfüllt sein. Dem Finanzierungserfordernis nach § 68 Nr. 9 Satz 1 AO ist auch bei einer Finanzierung aus Haushaltsmitteln genüge getan. Mangels Feststellungen zu den weiteren Voraussetzungen des § 68 Nr. 9 AO wurde die Sache jedoch an das Finanzgericht zurückverwiesen.
I. Leitsätze (amtlich)
1. Für die Finanzierung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i. S. von § 68 Nr. 9 AO kommt es auf den Mitteltransfer an, der ihm ohne eigene Gegenleistung zufließt.
2. Zum Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 9 AO gehören nur notwendige Nebentätigkeiten zur Eigen- und Grundlagenforschung.
II. Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine Hochschule des Landes NRW in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Im Jahr 2001 verpflichtete sich die Klägerin werkvertraglich zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie für die gesetzlichen Krankenkassen. Bei der Erstellung der Studie wirkten auch Unterau...