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NWB Nr. 5 vom Seite 358

„Organ der Steuerrechtspflege“

[i] BStBK, PM 25/2019 Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. Jahressteuergesetz 2019) hat § 32 StBerG eine Ergänzung erfahren. Seit dem ist der Status der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten als „unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege“ im Steuerberatungsgesetz (§ 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG) verankert. Bislang fand sich hierzu nur eine Regelung in der Berufssatzung. Die besondere Stellung der Steuerberater ist aber schon lange durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt.

Der [i]Statusmäßig Gleichstellung mit RAPräsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Hartmut Schwab, begrüßt die Gesetzesänderung. Er sieht in ihr eine Aufwertung des Berufsstands und betont die statusmäßige Gleichstellung mit Rechtsanwälten (vgl. insoweit § 1 BRAO). Steuerberater könnten das Kompetenzgefälle zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen nun noch wirksamer ausgleichen als bisher. Prof. Schwab sieht die Klarstellung aber insbesondere auch mit Blick auf die Deregulierungsaktivitäten der EU-Kommission als wertvoll an: Durch den Gleichklang mit dem in Europa überall bekannten Rechtsanwalt könnten die Besonderheiten und Vorteile des deut...

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