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Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse ab 2020
Musterkassenbericht und Checkliste zur Vorbereitung auf eine Kassen-Nachschau
Ab dem haben sich durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion verschärft. Eine Checkliste zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung mithilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme finden Sie bereits in BBK 24/2019 S. 1188. Aber: Die Art der Kassenführung wird nach wie vor weder vom Gesetzgeber noch von der Finanzgerichtsbarkeit (BFH und FG) vorgeschrieben, so dass auch eine sog. offene Ladenkasse weiterhin steuerlich zulässig ist.
Den ausführlichen Beitrag sowie die Checkliste finden Sie .
I. Nutzung einer offenen Ladenkasse
Als offene Ladenkasse gelten eine summarische, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen sowie manuelle Einzelaufzeichnungen ohne Einsatz technischer Hilfsmittel.
Zur Aufbewahrung des Bargeldes können sämtliche Behältnisse genutzt werden, z. B. Schubladen in der Ladentheke, herkömmliche Geldkassetten oder sonstige Aufbewahrungsutensilien wie Kartons oder Schachteln.
Auch bei der Kassenführung mittels offener Ladenkasse ist zu beachten, dass die Buchungen und (Kassen-)Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und...