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Geleistete Anzahlungen bei (unechter) Auftragsforschung zur Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsguts
[i]Hessisches FG, Urteil v. 26.2.2019 - 4 K 2033/17 NWB LAAAH-29317 Werden immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens durch den Steuerpflichtigen selbst oder im Rahmen einer (unechten) Auftragsforschung hergestellt, unterliegen die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuerbilanziell dem Ansatzverbot nach § 5 Abs. 2 EStG, wonach eine Aktivierung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen ist. Handelsbilanziell ist eine Aktivierung nach den Grundsätzen des § 248 Abs. 2 HGB als Wahlrecht möglich.
Sofern zur Herstellung des immateriellen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens Anzahlungen geleistet werden, die im Falle der Nichterfüllung der zugrunde liegenden vertraglichen Pflichten zurückzuzahlen sind, ist dies nach der aktuellen Finanzrechtsprechung abweichend gegenüber der Behandlung des Wirtschaftsguts zu würdigen: Demnach handelt es sich bei der Anzahlung um einen darlehensähnlichen Rückforderungsanspruch im Falle der Nichterfüllung, der in der Bilanz im Sinne einer periodengerechten Gewinnermittlung eigenständig zu aktivieren ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Handels- und steuerbilanzieller Ausweis von Anzahlungen
[i]Utz/Frank, Immaterielle Vermögensgegenstände (HGB, EStG), infoCenter NWB RAAAB-05671 Werden immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens durch ein ...