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FG Baden-Württemberg | Krankentagegeld aus einer schweizerischen Krankentagegeldversicherung ist kein Arbeitslohn
(1) Bei den von einem Schweizer Arbeitgeber vorweg ausgezahlten Krankentagegeldern einer schweizerischen Kollektiv-Krankentaggeldversicherung handelt es sich nicht um Arbeitslohn nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. (2) Die von einer schweizerischen Versicherung ausbezahlten steuerfreien Krankentagegelder unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG.
Im [i]Krankentagegeld der schweizerischen Kollektiv-Krankenversicherung ist nicht mit dem gesetzlichen Krankengeld des deutschen SGB V gleichzusetzen Streitfall hatte das Finanzamt die von einer schweizerischen Versicherung ausgezahlten Krankentagegelder nicht als Arbeitslohn angesehen, diese aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG berücksichtigt. Danach ist ein besonderer Steuersatz anzuwenden, sofern der Steuerpflichtige nach § 3 Nr. 2 Buchst. e EStG steuerfreie Leistungen bezogen hat, wenn vergleichbare Leistungen inländischer öffentlicher Kassen dem Progressionsvorbehalt unterfallen. Die Kläg...