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Fokus: Neue Krankheit – Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles hat folgende Auswirkungen: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund eines Krankheitsfalles ist auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die auf einem anderen Grundleiden fußt und ebenfalls zu einer Arbeitsunfähigkeit führt (, BAG-Pressemitteilung Nr. 45/19).
Sachverhalt
Die Klägerin war eine Fachkraft in der Altenpflege und bis zum beschäftigt. Aufgrund einer psychischen Erkrankung war sie seit dem arbeitsunfähig. Bis zum erhielt die Klägerin von der Beklagten Entgeltfortzahlungen für den Krankheitsfall. Anschließend erhielt sie Krankengeld aufgrund von Folgebescheinigungen der Hausärzte, durch die die Klägerin bis zum krankgeschrieben war. Aufgrund eines gynäkologischen Leidens wurde die Klägerin am operiert. Diese Operation war schon seit Längerem geplant. Daraufhin erhielt die Klägerin eine „Erstbescheinigung“ mit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit der Dauer vom bis zum . Mit einer Folgebescheinigung wurde die Arbeitsunfähigkeit bis zum bes...