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Die Änderung des StBerG, Rechtsprechung zu Cookies und das neue Bußgeldkonzept der Aufsichtsbehörden
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 344Die gute Nachricht zuerst: Der Gesetzgeber hat kurz vor Weihnachten § 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) geändert und damit (hoffentlich) die Diskussion um die Frage der Auftragsverarbeitung durch Steuerberater beendet. Zudem sind in den letzten Wochen mit dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den „Cookies“ und dem neuen Bußgeldkonzept der Aufsichtsbehörden datenschutzrechtliche Entwicklungen eingetreten, die auch Auswirkungen auf die eigene Praxisorganisation und die Beratung der Mandanten haben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Keine Auftragsverarbeitung durch Steuerberater
[i]Änderung des § 11 Abs. 2 StBerGDer Gesetzgeber hat mit der Änderung des § 11 Abs. 2 StBerG klargestellt, dass die gesamte berufliche Tätigkeit der Steuerberater freiberuflich und weisungsfrei erfolgt. Damit sollte der insbesondere in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg von den Aufsichtsbehörden geführten Diskussion um die Frage der Auftragsverarbeitung durch Steuerberater im Bereich der laufenden Buchführung und der Lohnabrechnung die Grundlage entzogen sein.
Soweit von Kanzleien bereits entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung ab...