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Die geplante Reform der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 46Das BMF hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) veröffentlicht. In diesem Rahmen ist auch eine tiefgreifende Reform der Wegzugsbesteuerung i. S. des § 6 AStG geplant. Die Vorschrift regelt allgemein die Besteuerung von stillen Reserven in im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen i. S. des § 17 EStG bei – auch nur vorübergehendem – Wegzug von natürlichen Personen ins Ausland.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Kernpunkte des Reformvorhabens
[i]Erleichterung beim aktuellen Zehnjahreszeitraum und der RückkehrerregelungIm Rahmen des persönlichen Anwendungsbereichs des § 6 AStG-RefE soll der bisherige Zehnjahreszeitraum auf sieben Jahre verkürzt werden, während der Betrachtungszeitraum auf die letzten zwölf Jahre vor Wegzug begrenzt wird (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AStG-RefE). Gesetzliche Entschärfungen finden sich im Hinblick auf die sog. Rückkehrerregelung (§ 6 Abs. 3 AStG-RefE), wonach der Steueranspruch bei Wiederbegründung der unbeschränkten Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend entfällt. Statt bislang fünf Jahre umfasst der Rückkehrzeitraum für den nachträglichen Wegfall des Steueranspruchs künftig sieben Jahre (die Möglichkeit der antragsgebundene...