WP Praxis Nr. 2 vom Seite 29

„Die neue Satzung für Qualitätskontrolle“

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Im Dezember des vergangenen Jahres hat die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungen in der Satzung für Qualitätskontrolle beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am . Ziel war es, die externe Qualitätskontrolle durch eine noch stärkere Risikoorientierung effizienter auszugestalten. Es wird herausgestellt, dass die externe Qualitätskontrolle als Systemprüfung des internen Qualitätssicherungssystems verhältnismäßig und risikoorientiert an die konkrete Struktur der zu prüfenden Praxis anzupassen ist. Bei der Prüfung einer Praxisorganisation sowie einzelner Prüfungsaufträge muss der Prüfer für Qualitätskontrolle risikoorientiert eine Auswahl von Elementen, Phasen, Prüffeldern, Prüfungshandlungen, -nachweisen und -feststellungen vornehmen.

Prof. Dr. Hansrudi Lenz stellt ab die Entwicklung und Rechtsgrundlagen des externen Qualitätskontrollverfahrens sowie die wesentlichen Änderungen in der Satzung für Qualitätskontrolle dar. Dabei geht er auf die Grundsätze einer verhältnismäßigen Qualitätskontrolle, Prüfungsplanung und Normenhierarchie, die Prüfung der Nachschau bei der externen Qualitätskontrolle, die Durchführung einer Qualitätskontrolle und die Prüfung der Auftragsabwicklung sowie den Qualitätskontrollbericht ein.

Um eine Qualitätsverbesserung in der Jahresabschlussprüfung zu erreichen, könnten Big-Data-Analysen ein geeignetes Mittel sein. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung werden Big-Data-Analysen als bedeutende kurz- bis mittelfristige Trends gesehen. Unter Umständen kann auch die Jahresabschlussprüfung von diesem Auswertungsverfahren profitieren, indem nach Mustern, Abweichungen und Inkonsistenzen in den Daten des Rechnungswesens gesucht wird. Ein Teil der Literatur sieht die momentane Entwicklung rund um Big Data jedoch in einer „Phase der Desillusionierung“ angelangt. Unter welchen Bedingungen der Einsatz von Big-Data-Analysen zu einer Qualitätssteigerung führen kann, erläutern Dr. Ueli Felder und M.Sc. Sina Kurte in einer Potenzialanalyse ab .

Auch bei einem hohen Qualitätsniveau weichen die Erwartungen der Jahresabschlussadressaten hinsichtlich der Leistungen des Abschlussprüfers häufig von dessen tatsächlichen Leistungen ab. WP M.Sc. Dominik Claßen, WP/StB Dipl.-Wi.Jur. (FH) Sebastian Hargarten und Prof. Dr. Reiner Quick befassen sich ab mit der Strategie, diese Erwartungslücke durch die Veröffentlichung von Wesentlichkeitsangaben zu reduzieren. Sie stellen das aktuelle Konzept der Wesentlichkeit in Deutschland vor und vergleichen damit die regulatorischen Anforderungen an die Wesentlichkeitsberichterstattung in Großbritannien.

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 2/2020 Seite 29
NWB NAAAH-40467