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Arbeitsentgelt und andere Einkommensbegriffe in der Sozialversicherung
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Stand: .
Das Entgelt und andere Einkunftsarten sind im Sozialversicherungsrecht äußerst wichtige Faktoren. Die wesentlichen Begriffe werden deshalb auch im SGB, und zwar im Vierten Buch (SGB IV) behandelt. Trotzdem sind viele Begriffe durch die Rechtsprechung geprägt und durch Stellungnahmen der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (im folgenden als Spitzenverbände zitiert) definiert worden. Am bedeutsamsten sind hier das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger v. 23./ zu den Begriffen ”Einnahmen zum Lebensunterhalt” und ”Gesamteinkommen” i. S. der Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung und das Gemeinsame Rundschreiben der gleichen Organisationen zu dem durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) ab geschaffene Recht vom . Der wichtigste Einkommensbegriff ist natürlich der des Entgelts, der bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern (AN) maßgebend ist. Dem steht bei Selbständigen das Arbeitseinkommen gegenüber. Aktuelle Bedeutung hat der Begriff der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung durch verschiedene R...