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Steuerrecht | Entschädigung für Enteignung als vGA
Wird den Gesellschaftern einer GmbH eine Entschädigung dafür gezahlt, dass die GmbH wegen einer Enteignung des von der GmbH genutzten Grundstücks der Gesellschafter ihren Betrieb verlegen muss, steht die Entschädigung der GmbH wirtschaftlich zu. Die Nichtgeltendmachung dieses Anspruchs durch die GmbH führt daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und erhöht das Einkommen der GmbH.
Die [i]Nichtgeltendmachung wegen unterlassener Aktivierung eines Anspruchs Geltendmachung eines Anspruchs gegenüber ihren Gesellschaftern zeigt sich insbesondere durch die Einbuchung einer Forderung in der GmbH-Bilanz. Eine solche Aktivierung ist im Streitfall aber unterblieben. Auch andere Indizien für eine Geltendmachung waren nicht festzustellen, z. B. eine Vereinbarung mit den Gesellschaftern über die Weiterleitung der Entschädigung.
Die [i]VGA war nur teilweise anzusetzen Entschädigung führte...