Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 37 vom Fach 27 Seite 3427

Das sozialgerichtliche Verfahren

von Richter am Sozialgericht Ulrich Schürmann, Herne

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, Gerichte ausgeübt. Das Verfahren richtet sich nach dem SGG. Ergänzend sind die Bestimmungen der Zivilprozeßordnung (ZPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) anwendbar, teilweise auf Grund ausdrücklicher Bezugnahme im SGG, im übrigen nur, soweit die grundsätzlichen Unterschiede der Verfahrensarten dies nicht ausschließen (§ 202 SGG). Über alle Streitigkeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichtsbarkeit fallen, entscheiden in erster Instanz grundsätzlich die Sozialgerichte (SG).

I. Zuständigkeit

1. Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind sachlich zuständig (§ 51 SGG) für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten

a) der Sozialversicherung (im wesentlichen: Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der Arbeiter, Angestellten und knappschaftlich Versicherten; Rentenversicherung der Handwerker; Altershilfe und Krankenversicherung der Landwirte);

b) der Arbeitslosenversicherung und der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit und ihrer untergeordneten Behörden (Arbeitsämter);

c) des Kinder- und Erziehungsgeldr...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Das sozialgerichtliche Verfahren

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen