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NWB Nr. 4 vom Seite 219 Fach 26 Seite 4057

Die novellierte Gewerbeordnung und ihre praktischen Auswirkungen auf das Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Markus Bär, Darmstadt

Am ist das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften v. (BGBl 2002 I S. 3412) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die bislang unübersichtlichen und schwer lesbaren Vorschriften der Gewerbeordnung zu vereinfachen und aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung überflüssig gewordene Bestimmungen zu streichen. Zur Verwirklichung dieses Anliegens hat der Gesetzgeber vor allem eine komplette Neufassung der allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 105 ff. GewO) vorgenommen. Die Neuregelungen sollen den modernen Verhältnissen Rechnung tragen und gleichzeitig die wichtigsten Elemente der arbeitsvertraglichen Beziehungen regeln (BT-Drs. 14/8796).

I. Die Gewerbeordnung als Standort arbeitsrechtlicher Prinzipien

Durch das Novellierungsgesetz ist nicht nur eine sprachliche Überarbeitung der GewO erfolgt, sondern eine gegenständliche und räumliche Ausweitung arbeitsrechtlicher Normen vollzogen worden (vgl. Düwell, ZTR 2002 S. 462). Zunächst wird der räumliche Geltungsbereich der arbeitsrechtlichen Bestimmungen der GewO erstmalig auf das Beitrittsgebiet ausgeweitet. Der Einigungsvertrag v. (BGBl II S. 889, 1020) hatte die Erstreckung der im ”Titel VII. Gewerbliche Arbeitnehmer (Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techn...

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