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Abrechnung im Gutschriftverfahren
Herausforderungen allein aufgrund der Abrechnungsart
Das Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ist in einigen Branchen eine gängige Abrechnungsmethode. Die Abrechnungsart selbst bringt einige Besonderheiten mit sich, die die Steuerpflichtigen zu beachten haben. Anderenfalls können sich umsatzsteuerrechtliche Risiken sowohl für den Gutschriftaussteller als auch -empfänger ergeben. Einige dieser Besonderheiten werden im Nachfolgenden herausgearbeitet und mit Empfehlungen und Anregungen für die Wirtschaft unterlegt.
I. Einleitung
Im Allgemeinen stellt der leistende Unternehmer Rechnungen über die von ihm erbrachten Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus. In einigen Branchen (z. B. in der verarbeitenden Industrie landwirtschaftlicher Erzeugnisse, bei Recyclings- und Entsorgungsunternehmen usw.) ist es jedoch üblich, dass der unternehmerische Leistungsempfänger, der Leistungen für sein Unternehmen bezieht, Rechnungen für den leistenden Unternehmer gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG im sog. Gutschriftverfahren ausstellt.
Dies ist zumeist der Fall, wenn dem Leistungsempfänger, im Gegensatz zu dem leistenden Unternehmer, alle erforderlichen Daten zur Rechnungserstellung (z. B. hinsichtlich der Menge und Qualität der erbrachten Leistung) vorliegen. Folglich stellt das Gutschriftve...