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Die Entgeltumwandlung als Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung
Neue Haftungsrisiken für Arbeitgeber aufgrund der Renten-Reform 2001/2002?
Die betriebliche Altersversorgung ist durch die Verabschiedung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) v. (BGBl 2001 I S. 1310) derart gravierenden Veränderungen unterworfen worden, wie dies seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes im Jahr 1974 nicht mehr der Fall war (vgl. Klein/Wunsch, DB 2002 S. 213; Böhm/Scheurich, NZA 2001 S. 1291). Ziel des AVmG ist es, die Alterssicherung zukunftsfähig zu machen und auf die demografische Entwicklung vorzubereiten. Hierzu soll auch der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung als zweite Säule neben der privaten Altersvorsorge als dritte Säule erhöht werden (vgl. Schmidt, NWB F. 27 S. 5373). Schätzungen von Fachkreisen zufolge wird der Anteil der Arbeitnehmer (AN) mit Zusagen auf betriebliche Altersversorgung von derzeit ca. 50 % auf über 90 % ansteigen. Grund hierfür ist neben der neuen steuerlichen Förderung der ergänzenden Altersvorsorge insbesondere der ab dem in Kraft getretene Anspruch von AN auf Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Durch diesen in § 1a BetrAVG normierten Anspruch und den damit einhergehenden Anfragen durch AN sehen sich di...