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Die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Betriebsverfassung
- Das sog. Gender-Mainstreaming-Prinzip -
I. Gang des Gesetzgebungsverfahrens
Das Betriebsverfassungs-Reformgesetz (BetrVerf-ReformG) ist am 22. 6. 2001 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hat das Gesetz am in seinem 2. Durchgang beraten. Das BetrVerf-ReformG ist am in Kraft getreten (vgl. dazu NWB F. 26 S. 3899 ff.). Im Anschluss daran ist das BetrVG als Neufassung v. im BGBl 2001 I S. 2519 bekannt gemacht worden.
II. Ausgangslage und gesetzgeberische Motive
Das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes enthält eine Vielzahl von Vorschriften, die das Gender-Mainstreaming-Prinzip aufgreifen und in der Betriebsverfassung konkrete Inhalte zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit verankern. Dabei ist zunächst der Begriff ”Gender-Mainstreaming” zu erläutern. Hierzu gibt es zahlreiche Ansatzpunkte und unterschiedliche Definitionen.
Übereinstimmende Elemente der verschiedenen Begriffsbestimmungen sind Folgende:
Zielbestimmung: Ziel ist die Gleichstellung der Geschlechter, d. h. über die Gleichstellung de iure hinaus...