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Körperschaftsteuer | Erweiterte Sonderumlagen als Gewinnminderungen i. S. des § 8b Abs. 6 Satz 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 3 KStG
Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung aus dessen Beteiligung an einer Anstalt öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i. V. mit Abs. 3 Satz 3 KStG.
Damit bestätigt der BFH die Auffassung der OFD Niedersachsen in der Verfügung vom - S 2750a - 76 - St 241 NWB UAAAG-58231. Nach § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG gelten die Absätze 1 bis 5 für Bezüge und Gewinne, die einem Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts über andere juristische Personen des öffentlichen Rechts zufließen, über die sie mittelbar an der leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse beteiligt ist und bei denen die...