Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 2001 -
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
a) Arbeitnehmerstatus - Versicherungsvertreter
->
Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist selbständig, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Für die Abgrenzung zum unselbständigen Angestellten hat sich das Gesetz im Bereich der Vermittlung von Geschäften und Versicherungen für Dritte auf diese beiden Kriterien beschränkt. Haben sich mehrere selbständige Versicherungsvertreter zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Agentur zusammengeschlossen, löst die in dem Gesellschaftsvertrag vereinbarte Verpflichtung zur Erbringung ihrer vollen Arbeitskraft kein Arbeitsverhältnis zum Versicherungsunternehmen, mit dem alle Versicherungsvertreter individuelle Agenturverträge geschlossen haben, aus (, NZA 2001 S. 210).
b) Befristetes Arbeitsverhältnis - Vertretung
->
Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers (AN) zur Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist nach st. Rspr. des BAG als sachlich gerechtfertigter Befristungsgrund anerkannt. Teil des Sachgrunds der Vert...