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Ansässigkeitsfiktion bei deutscher Staatsangehörigkeit in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen
Anmerkungen zur „Fünf-Jahres-Regel“ in DBA-Staaten
Eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht ist in der beratenden Praxis durchaus geläufig. Ist es doch ein praktisches Hindernis, erweiterte Steuerpflichten trotz Aufgabe eines inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts auch nachgehend im Blickfeld zu halten. Auch DBA kennen hierbei eine Art erweiterter Steuerpflicht mittels Ansässigkeitsfiktion durch sog. Fünf-Jahres-Regelungen; sie sind gerade in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen zu beachten. Auf entsprechende Besonderheiten stoßen Berater insbesondere bei den DBA-Vertragsstaaten Dänemark und Schweden. Eine Entsprechung im OECD-Musterabkommen findet sich dafür jedoch nicht.
Eine DBA-Ansässigkeitsfiktion ist gerade bei deutscher Staatsangehörigkeit in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen nach Wegzug aus dem Inland innerhalb einer Fünf-Jahres-Frist zu beachten.
Eine überdachende Besteuerung deutscher Staatsangehöriger kann nach bilateraler „Fünf-Jahres-Regel“ sowohl Erblasser als auch Schenker und deren Vermögensempfänger und Rechtsnachfolger betreffen.
Eine Ansässigkeitsfiktion ist gerade in den DBA-Vertragsstaaten Dänemark und Schweden zu erkennen; sie kann potenziell jedoch auch in Wegzugsfällen in und über DBA-Drittstaaten...