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NWB Nr. 37 vom Seite 3421 Fach 26 Seite 3771

Moderne Entlohnungsformen - Das Cafeteria-Prinzip

von Rechtsanwalt Holger Krause, Bayreuth/Chemnitz

Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit Problemen der betrieblichen Sozialpolitik im Hinblick auf die Gewährung von betrieblichen Sozialleistungen und einem Lösungsansatz durch das so genannte Cafeteria-Prinzip.

I. Problemstellung

Betriebliche Sozialleistungen entstanden im Zeitalter der Industrialisierung aus einer sozialen Notwendigkeit heraus. Heute ist der ursprünglich karitative Zweck in den Hintergrund getreten und wird ihre Gewährung vorwiegend ökonomisch begründet. Dabei wird unter betrieblichen Sozialleistungen die Summe aller Leistungen verstanden, die ein Unternehmen zur Erreichung des Betriebsziels entweder einheitlich allen oder individuell einzelnen Arbeitnehmern (AN) über das Arbeitsentgelt hinaus in Geld- und Sachwerten sowie in der Form von Nutzungsmöglichkeiten und Dienstleistungen zukommen lässt. Beispiele dafür sind die betriebliche Altersversorgung, Zusatzversicherungen, Arbeitgeberdarlehen und Gratifikationen, um nur einige zu nennen. Abzugrenzen sind die betrieblichen Sozialleistungen von solchen, die auf Gesetz oder Tarifvertrag beruhen. Gesetzliche Sozialleistungen sind vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Sozial...

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