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Änderungen im Umsatzsteuerrecht in 2019 und zum Jahreswechsel 2019/2020 (Teil 3)
Änderungen im UStG und in der UStDV
Das Umsatzsteuerrecht wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 an zahlreichen Stellen geändert. In den beiden bisher veröffentlichen Beitragsteilen (vgl. und ) wurden Änderungen durch das „Jahressteuergesetz 2019“ erörtert. Dieser Beitrag schließt die Darstellung der Gesetzesänderungen ab und umfasst neben weiteren Anpassungen durch das Jahressteuergesetz auch die umsatzsteuerlich relevanten Regelungen anderer Gesetze.
I. Änderungen durch das „Jahressteuergesetz 2019“
1. Steuerberechnung, § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG
Die Vorschrift wurde wie folgt gefasst: „Von der nach Absatz 1 berechneten Steuer sind vorbehaltlich des § 18 Absatz 9 Satz 3 die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen.“
Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine Folgeänderung aufgrund der Änderung von § 18 Abs. 9 UStG. Nach § 27 Abs. 28 UStG ist § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG in seiner Neufassung erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Vergütungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden.
2. Vorsteuer-Vergütungsverfahren, § 18 Abs. 9 UStG
In § 18 Abs. 9 UStG wurde nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten V...