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Arbeitsrechtliche Änderungen zum 1. Januar 1999
Am ist das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (sog. Korrekturgesetz) im BGBl 1998 I S. 3843, verkündet worden. Das Gesetz, dessen wesentliche Teile am in Kraft getreten sind, enthält im sozialversicherungsrechtlichen Teil Änderungen bzw. Korrekturen des Rentenreformgesetzes sowie der Sozialgesetzbücher III, IV, VI und im arbeitsrechtlichen Teil Änderungen insbesondere zum Entgeltfortzahlungsrecht einschließlich Bundesurlaubsgesetz, im Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitnehmer-Entsendegesetz, daneben Folgeänderungen zum BGB, Arbeitsplatzschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und Artikel 10 (Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes).
Im folgenden Beitrag werden als arbeitsrechtliche Schwerpunkte nur Artikel 6 (Änderung des Kündigungsschutzgesetzes), Artikel 7 (Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes), Artikel 8 (Änderung des Bundesurlaubsgesetzes) und Artikel 9 (Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes) behandelt.
I. Ausgangslage
Das seit 1969 im wesentlichen unverändert gebliebene Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das im Juni 1994 geschaffene neue Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) wurden mit Wirkung vom durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz (ArbBeschFG) entscheidend geändert. Ziel dieser gesetzlichen Änderungen war zum einen die finanzielle Entlastung der ...