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BBK Nr. 2 vom

Was Steuerberater zur Kassenführung ab 2020 wissen müssen

Grundlagen und Hinweise für die Beratung in den Bargeld-Branchen

Bernd Levenig und Jens Reckendorf

Am sind die wesentlichen Neuregelungen des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ in Kraft getreten. Durch die bis zum verlängerte Frist für die Verpflichtung zur Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung bleiben jetzt nur noch neun Monate, um einen großen Teil des Bestands an Kassensystemen in Deutschland umzurüsten. Das ist keine rein technische Angelegenheit, da – spätestens jetzt – Buchführung und Kassentechnik eng verzahnt sind. Die Herausforderung für den steuerlichen Berater besteht nun darin, seine Mandanten bei der Umsetzung zu begleiten. Der in der Vergangenheit gerne gegebene reine Hinweis auf den Lieferanten der Kassensysteme reicht hier keinesfalls mehr aus.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Technik für Nicht-Techniker

Eine wesentliche Komponente ist die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Die TSE besteht aus drei Bestandteilen:

  • Sicherheitsmodul: Es hat die Aufgabe, die abzusichernden Daten mit Zusatzinformationen zu versehen (insbesondere Zeitinformationen, Zähler und Signatur), die eine Erkennung von nachträglichen Änderun...

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