Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 9 vom Seite 615 Fach 26 Seite 2783

Verbesserungen im Mutterschutzrecht

von Fritz Straub, Filderstadt

Das Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts v. ist am in Kraft getreten. Kleinbetriebe erhalten eine 100%ige Kostenerstattung, der Mutterschutz für Mütter nach Frühgeburten wird verbessert, und schwangere Hausangestellte werden den übrigen Arbeitnehmerinnen (AN) gleichgestellt. Das sind die wesentlichen Kernbereiche des Änderungsgesetzes.

I. Kostenerstattung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz

Zur Teilnahme am Ausgleichsverfahren (vgl. dazu Brecht, NWB F. 26 S. 2743 ff.) sind grundsätzlich alle Arbeitgeber (ArbG) verpflichtet, die regelmäßig nicht mehr als 20 AN beschäftigen (§ 10 Abs. 1 LFZG). Die Mehrzahl der Krankenkassen hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und die maßgebende Grenzzahl durch eine Satzungsbestimmung auf 30 AN erhöht. Am Ausgleich der ArbG nehmen auch Privathaushalte teil.

1. Arten von Ausgleichsverfahren

Es gibt zwei Arten von Ausgleichsverfahren:

  • Die Aufwendungen, die aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit für die Entgeltfortzahlung an Arbeiter und Auszubildende entstehen, werden aus dem Ausgleichsverfahren ”U 1” finanziert. Die Aufwendungen der Entgeltfortzahlung für Angestellte werden nicht erstattet.

Im Gegensatz zum Ausgleichsverfahren ”U 1” werden durch das Ausgleichsverfahren ”U 2” nicht nur die an Arbeiter und Auszubildende gezahlten Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sondern

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Verbesserungen im Mutterschutzrecht

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen