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RENO Nr. 1 vom Seite 2

Streifzug durch das Notariat – Notarkosten

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

In den vergangenen Beiträgen war die Familie Brecht in verschiedenen Bereichen des Notariats unterwegs. Doch jedes Mal, wenn die Brechts einen Notar für eine Beglaubigung oder Beurkundung aufsuchen, entstehen auch Kosten. Daher begeben sich Bert und Babette Brecht nun auf einen Streifzug durch die Kosten des Notars.

Notarkosten

Bei den Kosten des Notars handelt es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche. Das heißt zum einen, dass der Notar seine Kosten nicht willkürlich nehmen kann, sondern sich an die gesetzlichen Vorschriften halten muss. Zum anderen kann sich der Notar wie auch öffentliche Behörden selbst eine vollstreckbare Ausfertigung seiner Kostenberechnung ausstellen, um hieraus die Zwangsvollstreckung zu betreiben, sofern der Kostenschuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt (§ 89 GNotKG).

GNotKG

Die Vorschriften für die Kostenerhebung durch den Notar sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNot-KG) enthalten. Es besteht aus vier Kapiteln und zwei Anlagen. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2 GNotKG) beinhaltet das Kostenverzeichnis, also die einzelnen Gebührentatbestände. In diesem Kostenverzeichnis sind die Notargebühren in Teil 2 (Notargebühren) ab Nr. 21100 KV-GNotKG enthalten. Welche Auslagen der Notar abrechnen kann, ergibt sich aus Teil 3, Haupta...