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Die Neuregelung der Haftung ausgeschiedener persönlich haftender Gesellschafter
Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung
I. Einleitung
Am ist das Gesetz zur zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung von Gesellschaftern in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde das rechtspolitische Ziel verfolgt, den Mittelstand nicht von vornherein in die GmbH oder GmbH & Co. KG zu zwingen. Durch eine klare Enthaftungsperspektive für den Fall des späteren Ausscheidens aus der Gesellschaft, des Verkaufs des Unternehmens, des Wechsels der Rechtsform oder des Zurücktretens des Gesellschafters in eine Position mit beschränkter Haftung sollte die Attraktivität der Personenhandelsgesellschaft oder des einzelkaufmännischen Handelsgeschäfts erhalten bleiben (Seibert, DB 1994 S. 461). Dabei hat sich der Gesetzgeber um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Gläubiger an einer Weiterhaftung für bereits begründete Verbindlichkeiten einerseits und den Interessen der ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafter an einer zeitlichen Begrenzung der Haftung andererseits bemüht (Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drs. 12/1868 S. 7; Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drs. 12/6569 S. 11).
Im folgenden soll zunächst die bisherige - vor Inkrafttr...