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Bilanzierung | Keine Bildung einer Pensionsrückstellung trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts
Ein Vorbehalt, mit dem der Arbeitgeber einseitig die Höhe einer Pensionszusage abändern kann, steht der Bildung einer Pensionsrückstellung nach dem auch dann entgegen, wenn der Vorbehalt arbeitsrechtlich unwirksam ist.
Die Klägerin führte im Jahr 2003 eine betriebliche Altersversorgung für ihre Mitarbeiter ein. Sie war berechtigt, ihr Leistungsversprechen an geänderte Umstände anzupassen und die zugrundeliegende Transformationstabelle sowie den Zinssatz einseitig zu ersetzen. Das beklagte Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung (§ 6a EStG) in den Streitjahren 2004 bis 2007 nicht erfüllt seien, da den Arbeitnehmern kein der Höhe nach eindeutiger Rechtsanspruch auf einen bestimmten Versorgungsbet...