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NWB Nr. 1 vom Seite 19

Referentenentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie

[i] Referentenentwurf eines ATAD-Umsetzungsgesetzes Das BMF hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) veröffentlicht.

Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie/ATAD enthält ein Paket von rechtlich verpflichtenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die von allen Mitgliedstaaten gegen gängige Formen von aggressiver Steuerplanung angewendet werden müssen. Deutschland erfüllt zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl besteht in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf. Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz werden

  • Art.  5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und

  • Art. 9, 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie

  • die Hinzurechnungsbesteuerung (Art. 7 und 8 ATAD) reformiert.

In diesem Zusammenhang sollen auch die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß ausgestaltet (§ 90 AO; § 1 AStG) sowie eine klare Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (§ 89a AO) geschaffen werden, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.

Hinweis:

Entgegen den Plänen des BMF, [i]Kabinettbeschluss für 15.1.2020 geplantstand der Referentenentwurf am nicht auf der Tagesordnung des Bundeska...

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