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Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Ebenfalls [i]Baum, NWB 42/2019 S. 3069am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen in der vom Bundestag am beschlossenen Fassung zugestimmt.
Die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen [i]Anhebung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenzehatten den Regierungsentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen auf den letzten Metern ergänzt (vgl. BT-Drucks. 19/15876 S. 41, 69): Zum ist die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 € angehoben worden. Sie schafften damit den Ausgleich für eine seit 2015 bestehende Verwerfung. Damals wurde mit dem ersten Bürokratieentlastungsgesetz die Buchführungsgrenze in der AO von 500.000 € auf 600.000 € Umsatz im Kalenderjahr angehoben. Damit sollte eine größere Anzahl kleinerer Unternehmen von der steuerlichen S. 19Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht befreit, von unnötiger Bürokratie entlastet und die wirtschaftliche Dynamik der mittelständischen Wirtschaft unterstützt werden (vgl. BT-Drucks. 18/4948 S. 20). Indes wurde die umsatzsteuerliche Umsatzgrenze, die eine Besteuerung nach v...