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Bundesrat stimmt Änderungen am Klimapaket zu
Kurz [i] BundesratKOMPAKT v. 20.12.2019 nach dem Bundestag hat am auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit ist das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum in Kraft getreten.
Bahnfahrten, Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie: Die [i]Korn/Strahl, NWB 49/2019 S. 3538, 3551 ff.Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt auf 7 %. Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.
Energetische Gebäudesanierung: Wohneigentümer, die [i]Korn/Strahl, NWB 49/2019 S. 3538, 3562 f.energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für sog. Energieberater abgesetzt werden.
Lastenausgleich für Länder: Die finanziellen [i]Ausgleich von SteuerausfällenLasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die...