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Umsatzsteuer | Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit (Bezug: § 35, § 55 InsO).
Neben den Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) sind gem. § 55 Abs. 1 InsO Masseverbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören. Eine Masseverbindlichkeit wird nicht „in anderer Weise“ nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn der Schuldner eine Tätigkeit ohne Wissen und Billigung durch den Insolvenzverwalter ausübt und wenn die entsprechenden Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelange...