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NWB Nr. 2 vom Seite 129 Fach 26 Seite 2589

Gleitende Arbeitszeit

von Rechtsanwalt Dr. Peter Pulte, Duisburg

I. Begriffe der gleitenden Arbeitszeit

1. Allgemein

Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn Mitarbeiter in einer bestimmten festgelegten Zeitspanne am Morgen ihren Arbeitsbeginn und ebenfalls in einer bestimmten festgelegten Zeitspanne am Nachmittag ihr Arbeitsende täglich selbst bestimmen können. Hierbei sind zwei Bedingungen zu erfüllen: Während einer festgelegten Kernarbeitszeit muß jeder Mitarbeiter anwesend sein (ausgenommen: Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.). Die vertraglich vereinbarte wöchentliche bzw. monatliche Arbeitszeit muß erbracht werden.

2. Kernzeit, Gleitzeit, Istzeit

Die Kernzeit ist die Zeitspanne, während der die Mitarbeiter im Unternehmen anwesend sein müssen (ausgenommen Dienstbefreiung und Dienstreisen). Die Kernzeit ist damit gleichzeitig die Mindestarbeitszeit, die jeder Arbeitnehmer täglich zu leisten hat. Die Lage und Dauer der Kernzeit sind abhängig von der zu leistenden Arbeitszeit, der Gleitzeit und den Pausen. Je länger die Gleitzeit ist, desto geringer wird die Kernzeit.

Die Gleitzeit ist die Zeitspanne am Vor- und Nachmittag, während der der Mitarbeiter sein Kommen und Gehen selbst bestimmen kann. Die Arbeitszeit während de...

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