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Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen
Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses vom (BT-Drucks. 19/16060) beschlossen. Der Bundesrat hat diesem am zugestimmt. Eine Erhöhung der Entfernungspauschale wird danach ab 2021 kommen. Diese Beträgt 0,35 € ab dem 21. Entfernungskilometer für die Jahre 2021 bis 2023. Für die Jahre 2024 bis 2026 ist eine Entfernungspauschale i. H. von 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer vorgesehen (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG n. F.).
Eine Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) mit 15 % ist in Höhe der jeweiligen Entfernungspauschale ab 2021 zulässig. Die Erhöhung der Entfernungspauschale wirkt sich damit mittelbar auch auf die Höhe dieser Lohnsteuerpauschalierung aus.
Bei Anwendung der Lohnsteuer-Pauschalierung ab 2021 stellt sich die Frage, ob der pauschalierende Arbeitgeber von der Reduzierung des Solidaritätszuschlags durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom (BGBl 2019 I S. 2115) profit...BStBl 2002 II S. 440