Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 3 vom Seite 185 Fach 26 Seite 2477

Grundzüge des Tarifvertragsrechts

von Professor Dr. Michael Wollenschläger, Würzburg

I. Der Tarifvertrag

Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind nicht nur die staatlichen Gesetze und Verordnungen sowie die einzelnen Arbeitsverträge, sondern auch kollektive Vereinbarungen. Sie werden von den Koalitionen oder den betriebsverfassungsrechtlichen Organen geschlossen. Die Vereinbarungen der Koalitionen nennt man Tarifverträge. Diese Bezeichnung geht auf die Anfänge solcher Verträge im England des 19. Jahrhunderts zurück; damals hatten sie lediglich die Regelung abgestufter Vergütungen (”Tarife”) zum Gegenstand. TV regeln heute viele Sachverhalte und sind praktisch die bedeutsamste Rechtsquelle für die Einzelarbeitsverhältnisse. Die Vereinbarungen, die die betriebsverfassungsrechtlichen Organe mit dem jeweiligen Betriebsinhaber abschließen, nennt man Betriebsvereinbarungen. Sie sind im Verhältnis zu den TV (§§ 77 Abs. 3, 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) grundsätzlich subsidiär.

Gesetzliche Regelungen zu TV finden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG). In der DDR wurde das TVG aufgrund des Staatsvertrags v. zum in Kraft gesetzt (GBl I S. 357). Seit dem Beitritt am gilt das TVG im Gebiet der ehemaligen DDR mit Übergangsvorschriften für die Weitergeltung früherer Rahmenkollektivverträge und Tarifverträge (TV) sowie für die Außerkr...BGBl II S. 889, 1023

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 12
Online-Dokument

Grundzüge des Tarifvertragsrechts

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen