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Zum Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Umzug des Arbeitnehmers
Anmerkungen zum
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Kosten des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber trägt, befasst immer wieder die Finanzgerichte. Der BFH konnte sich nunmehr zu betrieblich veranlassten Umzugskosten äußern. Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung für viele Sachverhalte, bei denen der Arbeitgeber Kosten übernimmt, die (auch) die Privatsphäre des Arbeitnehmers berühren.
Die Übernahme von Umzugskosten durch den Arbeitgeber stellt weder einen tauschähnlichen Umsatz noch eine unentgeltliche Wertabgabe dar, wenn die unternehmerischen Interessen für den Umzug im Vordergrund stehen.
Ein tauschähnlicher Umsatz liegt gem. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG dann vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht.
Der Vorsteuerabzug setzt stets eine Rechnung an den Arbeitgeber durch den Dienstleister voraus.
I.
1. Sachverhalt
[i]Seifert, Vorsteuerabzug aus Umzugskosten, StuB 23-24/2019 S. 926 NWB XAAAH-36603 Walkenhorst, Behandlung von Umzugskosten beim Arbeitgeber, USt direkt digital 20/2019 S. 2 NWB RAAAH-32665 Die Klägerin und Revisionsbeklagte erbrachte Dienstleistungen in einer Konzerngruppe. Im Zusammenhang mit einer Funktionsverlagerung wurden erfahrene Mitarbeiter an einen anderen Standor...