Arbeitshilfe Oktober 2021

Nichtanwendbarkeit von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG für ein im Ausland belegenes Baudenkmal verstößt nicht gegen Europarecht?

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Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAH-38465